Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werde Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen. Es erteilt nähere Auskünfte zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus §1, §3 Abs. 2 bis 4 sowie §5 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und §§ 22, 27 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.

Herausgeben werden dürfen Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gericht, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fronhausen, Herr Martin Grebe, erreichen Sie unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 11 oder per E-Mail an: grebe-gemeinde@fronhausen.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Online-Services:

Voranmeldung Eheschließung

Über diesen Online-Service können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung vorab übermitteln, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtsbezirks hat. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind vom Standesamt zu prüfen.

Eheurkunde

Hier können Sie Eheurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Hier können Sie Lebenspartnerschaftsurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Begründungsort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Geburtsurkunde

Hier können Sie Geburtsurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Geburtsort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Falls der Geburtsort im Ausland liegt und die Geburt durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Sterbeurkunde

Hier können Sie Sterbeurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Sterbeort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Falls der Sterbeort im Ausland liegt und durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Antrag auf Archivauskünfte

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Anfrage und einen Nutzungsantrag an das Gemeindearchiv Fronhausen zu stellen. Der Nutzungsantrag ist Voraussetzung für die Nutzung von Archivalien im Archiv.

Voranzeige eines Sterbefalls

Über diesen Online-Service haben in der regel Bestatter die Möglichkeit uns vorab Daten und Dokumente zu einem Sterbefall zukommen zu lassen.

Hochzeitsflyer

Hier können Sie sich unseren Hochzeits-Flyer herunterladen. In diesem finden Sie alle Informationen die Sie für Ihre Hochzeit benötigen.

Vollmacht Anmeldung Eheschließung

Hier können Sie sich eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung herunterladen. In dieser Vollmacht finden Sie folgende Möglichkeiten: - ggf. Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - oder Vollmacht für Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Informationen zur Eheschließung

Hier können Sie sich die Informationen rund um Ihre Eheschließung in kompakter Form herunterladen. In dieser finden Sie wertvolle Information wie z.B. ob Sie Trauzeugen wünschen, welche oder ob Musik gespielt werden soll, usw.

Hinweisformular BMI

Wer miteinander die Ehe eingeht, wählt eine verbindliche, rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens, die von unserer Verfassung besonders geschützt wird (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes). Dieser Grundsatz verwirklicht sich in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die für Eheleute geschaffen wurden. Ehegatten können sich aber nicht ohne Weiteres gegenseitig umfassend vertreten, denn grundsätzlich ist jeder für die Wahrnehmungseiner eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich.