Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werde Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen. Es erteilt nähere Auskünfte zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus §1, §3 Abs. 2 bis 4 sowie §5 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und §§ 22, 27 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.

Herausgeben werden dürfen Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gericht, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Fronhausen, Herr Martin Grebe, erreichen Sie unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 11 oder per E-Mail an: grebe-gemeinde@fronhausen.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Voranmeldung Eheschließung

Über diesen Online-Service können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung vorab übermitteln, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtsbezirks hat. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind vom Standesamt zu prüfen.

Informationen zu Ihrer Eheschließung

Hier erhalten Sie in kompakter Form zusammengestellte und wissenswerte Informationen zu Ihrer Eheschließung.

Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

und ggf. Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder Vollmacht für Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Eheurkunde

Hier können Sie Eheurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Hier können Sie Lebenspartnerschaftsurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Begründungsort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Hochzeitsflyer

Hier können Sie sich unseren Hochzeits-Flyer herunterladen. In diesem finden Sie alle Informationen die Sie für Ihre Hochzeit benötigen.

Nutzungsvereinbarung Ev. Kirche Hassenhausen

Hier finden Sie die Nutzungsvereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche Hassenhausen und dem Brautpaar zum Download.